Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag erstellen, Vertretung Arbeitsgericht – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Kurz gesagt: Die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Leverkusen, Köln und der ganzen Region zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Ob Vertragsgestaltung, rechtliche Beratung oder Vertretung vor Gericht – Ihre Interessen setzen wir verständlich und pragmatisch um. Durch unsere langjährige Erfahrung in internationalen Unternehmen sowie bei der IHK kennen wir die täglichen Herausforderungen aus der Praxis.
Arbeitsrecht bestimmt den Rahmen für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von der ersten Stellenanzeige über den Arbeitsvertrag bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses lauern rechtliche Fehlerquellen. Wir beraten beide Seiten. Arbeitgeber erhalten rechtssichere Verträge und Strategien für Konflikte. Arbeitnehmer erfahren ihre Rechte bei Kündigungen, Abmahnungen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen. Unsere Kanzlei deckt das gesamte Spektrum des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ab. Dazu zählen die Gestaltung von Verträgen, die Prüfung von Aufhebungsverträgen und die Vertretung vor Gericht. Wir arbeiten pragmatisch, direkt und auf Augenhöhe. Kein steifer Juristenlatein. Klare Antworten auf Ihre Fragen.
Rechtssicherheit im Arbeitsrecht für beide Seiten
Unterstützung bei Fragen zum Arbeitsrecht
Konflikte und Abmahnungen meistern Sie mit unserer Hilfe – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte im Arbeitsrecht wirkungsvoll durchsetzen.
Arbeitsverträge von Anfang an richtig gestalten
Wir erstellen für Sie Arbeitsverträge, die Sie von Beginn an absichern und vor rechtlichen Risiken schützen.
Das Ende des Arbeitsverhältnisses
Wir prüfen Ihre Kündigung, wahren Fristen und sichern Abfindungen – schnell, diskret und mit Erfahrung.
Unsere arbeitsrechtliche Beratung umfasst die Prüfung von Verträgen, die Vorbereitung von Kündigungen, die Strategie in Konfliktfällen und die Begleitung von Betriebsänderungen. Wir übersetzen komplexe Rechtslagen in handlungsorientierte Entscheidungen. Wer seine Pflichten als Arbeitgeber kennt, vermeidet teure Prozesse vor dem Arbeitsgericht. Wer als Arbeitnehmer seine Rechte kennt, sichert seine Abfindung und seinen Anspruch auf ein korrektes Zeugnis. Beide Seiten profitieren von einer klaren, fristgerechten und rechtssicheren Vorgehensweise. Wir liefern diese Klarheit.
Vereinbarungen während des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsvertrag ist das Fundament der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir entwickeln Verträge, die exakt auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten sind. Neben den gesetzlichen Pflichtangaben wie Arbeitszeit, Gehalt, Probezeit und Kündigungsfrist regeln wir auch Nebenpflichten, Wettbewerbsverbote oder Geheimhaltungsklauseln. Vorsicht bei Vorlagen aus dem Internet: Sie weisen oft rechtliche Lücken auf. Jede Klausel prüfen wir auf ihre Wirksamkeit. Ein guter Vertrag schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten – Arbeitgeber vermeiden unvorhersehbare Nachzahlungen, Arbeitnehmer erhalten Klarheit über ihre Vergütung.
Warum es diese Regeln gibt
Die Erstellung eines Vertrages erfordert Wissen über aktuelle Gesetze und Urteile. Wir passen Standardvorlagen an die spezifische Tätigkeit in Ihrem Unternehmen an. Eine fehlerhafte Formulierung der Probezeit-Klausel macht diese unwirksam. Fehlende Schriftform gefährdet die Beweisbarkeit. Wir sichern Ihre Verträge rechtlich ab.

Geschäftsführerverträge präzise ausarbeiten
Geschäftsführer nehmen eine Sonderstellung im Unternehmen ein und fallen häufig nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb kommt dem Geschäftsführervertrag eine zentrale Bedeutung zu. Er regelt wesentliche Punkte wie Vergütung, Befristung, Haftungsfragen und Abfindungen beim Ausscheiden. Wir begleiten sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschaften bei der Vertragsgestaltung. Eine präzise Festlegung der Kündigungsfristen und der Pflichten nach dem Ausscheiden schützt das Unternehmen. Tätigkeiten, Zielvereinbarungen und Bonusstrukturen definieren wir exakt. Um persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung zu minimieren, schließen wir mit sorgfältigen Formulierungen mögliche Lücken.
Das bedeutet das in der Praxis
Geschäftsführerverträge erfordern die Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Besonderheiten. Wir prüfen die Vereinbarkeit mit dem Handelsregister. Eine unwirksame Befristung führt zu einem unbefristeten Vertrag. Wir verhindern dieses Risiko durch rechtssichere Klauseln und exakte Definition der Vergütungsbestandteile.

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen begleiten
Eine Kündigung ist immer ein schwerwiegender Einschnitt. Wir beraten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Formulierung und der Einhaltung aller Fristen. Arbeitnehmer unterstützen wir dabei zu prüfen, ob ein Kündigungsschutz besteht und welche Abfindungen realistisch sind. Wichtig zu wissen: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt nicht. Die Rechtfertigung bei verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen prüfen wir. Da Fehler im Schreiben zur Unwirksamkeit führen können, achten wir auf jedes Detail. Zudem klären wir, ob eine vorherige Abmahnung nötig war. Die Klagefrist nach Zugang der Kündigung endet meist nach drei Wochen – daher reichen wir Ihre Klage beim Arbeitsgericht fristgerecht ein.
Unsere Arbeitsweise
Nach Zugang der Kündigung läuft die Uhr. Drei Wochen Zeit für die Klage. Wir analysieren das Kündigungsschreiben auf formale Mängel. Oft fehlt die Unterschrift des richtigen Berechtigten. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigungsfrist. Eine falsche Frist macht die Kündigung angreifbar. Wir berechnen mögliche Abfindungssummen.

Aufhebungsverträge sorgfältig prüfen
Durch einen Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, was oft den Weg um komplizierte Kündigungsprozesse erspart. Während Arbeitgeber langwierige Rechtsstreite vermeiden wollen, hoffen Arbeitnehmer meist auf eine Abfindung. Wir schauen genau hin und prüfen Verträge auf versteckte Nachteile, etwa den Verzicht auf Resturlaub oder Überstunden. Auch die Höhe der Abfindung, die sich meist nach Gehalt und Dienstjahren richtet, kontrollieren wir. Für Sie verhandeln wir bessere Bedingungen. Außerdem achten wir darauf, dass keine Sperrzeiten beim Arbeitsamt entstehen, die durch eine Kündigung oder eine unbedachte Zustimmung ausgelöst werden könnten.
Was uns auszeichnet
Wir lesen zwischen den Zeilen. Ein Aufhebungsvertrag regelt oft die Geheimhaltung von Abfindungen. Wir prüfen Freistellungs- und Rückzahlungsklauseln. Manche Klausel verlangt die Rückzahlung der Abfindung bei Konkurrenzgründung. Wir streichen unzumutbare Bedingungen. Wir sichern Ihr Gehalt bis zum vertraglichen Ende.

Abmahnungen rechtlich bewerten
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einer Kündigung und dokumentiert ein Fehlverhalten. Damit sie rechtlich Bestand hat, muss sie korrekt formuliert sein. Wir unterstützen beide Seiten: Für Arbeitnehmer prüfen wir die Berechtigung und die Konkretisierung der Vorwürfe, da pauschale Abmahnungen vor Gericht meist scheitern. Auch zum Recht auf eine Gegendarstellung beraten wir. Arbeitgeber profitieren von unserer Expertise, um Abmahnungen so rechtssicher zu verfassen, dass sie als tragfähige Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung dienen. Ohne eine fehlerfreie Abmahnung ist eine solche Kündigung oft nicht haltbar.
Das Wichtigste kurz gefasst
Eine Abmahnung muss eine konkrete Pflichtverletzung benennen. Sie muss den Hinweis enthalten, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Wir prüfen, ob der Arbeitnehmer die Gelegenheit hatte, sein Verhalten zu ändern. Alte Abmahnungen verlieren nach Monaten ihre Warnfunktion. Wir prüfen die Aktualität.

Arbeitszeugnisse sorgfältig prüfen
Das Arbeitszeugnis spiegelt Leistung und Verhalten wider. Es muss der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Wir suchen nach versteckten negativen Botschaften in der Wortwahl oder der Klauselreihenfolge, die Ihre Karriere behindern könnten. Die Zeugnissprache entschlüsseln wir und prüfen Gehaltsangaben sowie Tätigkeitsbeschreibungen. Fehlt die Schlussformel, deutet das auf Probleme hin. In solchen Fällen fordern wir Korrekturen ein oder klagen bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht auf eine bessere Bewertung. Ihr Zeugnis soll Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gezielt verbessern.
Was Sie davon haben
Wir kennen die Codes der Zeugnissprache. Die Formulierung „stets zu unserer Zufriedenheit“ bedeutet durchschnittlich. „Stets in bester Weise“ bedeutet sehr gut. Wir prüfen, ob die Gesamtnote Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht. Wir sichern Ihr Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Wir klären Streitigkeiten über die Zeugnissprache.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Lassen sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht. Durch die Güteverhandlung und den Kammertermin begleiten wir Sie. Das Gericht prüft dabei Kündigungen und Ansprüche auf Abfindung. In der Güteverhandlung streben wir eine Einigung für Sie an. Ihren Fall bereiten wir strategisch vor, sammeln Beweise und verfassen die nötigen Schriftsätze. Da die Klagefrist nach drei Wochen endet, achten wir streng auf alle Termine, um einen Verlust des Prozesses zu vermeiden. Über Kosten und Risiken beraten wir Sie offen und erhöhen durch eine professionelle Vertretung Ihre Chancen auf ein faires Ergebnis deutlich.
Die rechtlichen Grundlagen
Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht folgt eigenen Regeln. Die Güteverhandlung bietet oft die beste Chance für einen Vergleich. Wir verhandeln die Höhe der Abfindung. Wir prüfen, ob eine Klageerweiterung sinnvoll ist. Wir berechnen die Anwaltskosten und klären die Frage der Prozesskostenhilfe. Wir vertreten Sie bestimmt.

Beratung im Kollektivarbeitsrecht
Im Kollektivarbeitsrecht geht es um das Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaften. Unternehmen unterstützen wir bei der Gründung von Betriebsräten und der Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Da das Mitbestimmungsrecht sehr komplex ist, klären wir genau, wo der Betriebsrat ein Mitspracherecht hat. Betriebsänderungen und Verfahren zum Interessenausgleich begleiten wir. Zudem vertreten wir Arbeitgeber in Einigungsstellen und prüfen die Anwendbarkeit von Tarifverträgen. Bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle helfen wir und sichern durch rechtzeitige Verhandlungen die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens, um Stilllegungen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise
Kollektivrechtliche Konflikte binden enorme Ressourcen. Wir strukturieren Verhandlungen mit Gewerkschaften. Wir prüfen die Tariffähigkeit und Tarifbindung. Wir gestalten Tariföffnungsklauseln. Wir vertreten Arbeitgeber bei Streikmaßnahmen. Wir beraten bei der Durchführung von Betriebsratswahlen. Wir sichern den gesetzlichen Rahmen.

Beratung bei Betriebsratswahlen
Betriebsratswahlen unterliegen strengen Regeln, da Fehler die Wahl anfechtbar machen können. Arbeitgeber und Initiativgruppen unterstützen wir bei der Vorbereitung. Dabei klären wir die Voraussetzungen, wie die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter, und prüfen, ob das vereinfachte oder reguläre Wahlverfahren genutzt werden muss. Zur Erstellung der Wählerliste beraten wir, begleiten die Wahlversammlung und prüfen die Stimmauszählung sowie die Sitzverteilung nach den d’Hondtschen Grundsätzen. Auch die Einhaltung der Geschlechterquote kontrollieren wir genau, um Anfechtungen zu vermeiden und einen rechtmäßigen Ablauf zu gewährleisten.
So gehen Sie vor
Wir wachen über die Fristen des Wahlvorstands. Wir prüfen die Bekanntmachungen am Schwarzen Brett. Wir klären, wer passiv wahlberechtigt ist. Wir beraten bei der Definition der Belegschaftsstruktur. Wir verhindern formale Fehler im Wahlausschreiben. Wir vertreten Sie bei arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Wahlanfechtung.

Gespräche mit Gewerkschaften führen
Verhandlungen mit Gewerkschaften erfordern sowohl juristisches Wissen als auch taktisches Geschick. Arbeitgeber vertreten wir bei Tarifverhandlungen und der Umsetzung von Vereinbarungen. Dabei prüfen wir auch die Rechtmäßigkeit von Streiks, um gegen unzulässige Arbeitsunterbrechungen vorgehen zu können. Die Einführung von Tarifverträgen begleiten wir und prüfen relevante Klauseln für Härtefälle. Bei Schlichtungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen und beraten bei der Umsetzung von Tariferhöhungen. Zudem verhandeln wir Sozialpläne und Interessenausgleiche bei Betriebsänderungen, um die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens zu sichern.
Unsere Schwerpunkte
Wir kennen die Taktiken der Gewerkschaften. Wir prüfen die Friedenspflicht und ihre Grenzen. Wir vertreten Arbeitgeber bei der Durchsetzung von Weiterbeschäftigungsansprüchen während des Streiks. Wir berechnen die wirtschaftlichen Folgen eines Sozialplans. Wir strukturieren die Verhandlungsstrategie. Wir sichern Ihre Position.

Über uns
Die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer verfügt über eine fundierte Erfahrung im Arbeitsrecht. Vor der Selbstständigkeit beriet Frau Schmidt-Fleischer bereits Betriebsräte, Personalräte und Geschäftsführer in einem internationalen Großkonzern sowie bei der IHK. Diese Einblicke in die industrielle Praxis und die Kammerarbeit nutzen wir heute für unsere Mandanten in der Region. Die typischen Probleme aus der täglichen Praxis kennen wir. Juristische Expertise verbindet unsere Beratung mit einer pragmatischen Herangehensweise. Verständlich, digital sicher und auf Augenhöhe kommunizieren wir.
Unsere Stärken
- Persönliche Beratung auf Augenhöhe
- Praxiserfahrung aus Industrie und IHK
- Komplexe Themen einfach erklärt
- Digitale Kompetenz für schnelle Kommunikation
Leistungen im Überblick
Wir decken das gesamte Feld des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ab. Von der ersten Vertragsgestaltung bis hin zur Vertretung vor Gericht reicht unser Service. Klare Antworten und rechtssichere Lösungen erhalten bei uns sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
- Arbeitsrechtliche Beratung
- Arbeitsvertrag erstellen
- Geschäftsführervertrag erstellen
- Kündigung Arbeitsverhältnis Beratung
- Aufhebungsvertrag prüfen
- Abmahnung prüfen lassen
- Arbeitszeugnis prüfen
- Vertretung Arbeitsgericht
- Kollektivarbeitsrecht Beratung
- Betriebsratswahl Begleitung
- Verhandlung Gewerkschaft
- Zielvereinbarung Konzeption
Beispiel aus der Praxis
Die Ausgangslage
Ein mittelständischer Betrieb wollte seine Arbeitszeiten wegen eines neuen Auftrags anpassen. Der Betriebsrat lehnte die neue Schichtregelung jedoch ab. Beide Seiten blockierten, was zu einem drohenden Stillstand in der Produktion führte.
Problem
Die geplante Änderung betraf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung. Ohne Einigung drohte ein langwieriges Verfahren vor der Einigungsstelle. Da die Zeit für den Kundenauftrag knapp war, hätten Verzögerungen hohe Vertragsstrafen bedeutet.
Unser Vorgehen
Wir haben das Schichtmodell auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft. In einem Workshop mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat haben wir dann Kompromisse erarbeitet. Dabei prüften wir auch die Folgen für Zulagen und Überstunden und entwarfen eine passende Betriebsvereinbarung.
Das Ergebnis
Die neue Betriebsvereinbarung wurde unterschrieben, sodass das Schichtmodell rechtzeitig startete. Der Kundenauftrag konnte pünktlich bearbeitet werden. Ein langwieriges Verfahren blieb unnötig, die neue Regelung wurde von beiden Seiten akzeptiert und es kam zu keinen Unruhen im Betrieb.
FAQ – häufige Fragen
Wie viel kostet eine Beratung zur Kündigung?
Eine erste Beratung zur Kündigung kostet ab 190 Euro plus Mehrwertsteuer. Der genaue Betrag hängt vom Aufwand und der Komplexität des Falles ab. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir prüfen Ihre Deckungszusage im Vorfeld.
Wie lange dauert die Erstellung eines Arbeitsvertrags?
Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag erstellen wir innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Voraussetzung ist die vollständige Übersendung der Eckdaten wie Gehalt, Arbeitszeit und Tätigkeitsbeschreibung. Für hochkomplexe Geschäftsführerverträge planen wir etwa eine Woche ein.
Was ist im Service für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht enthalten?
Der Service umfasst die vollständige Prüfung des Sachverhalts, die Erstellung der Klageschrift oder der Klageerwiderung, die Vertretung in der Güteverhandlung und im Kammertermin. Wir verhandeln Vergleiche zur Abfindung und setzen gerichtliche Beschlüsse durch. Alle Fristen überwachen wir.
An welchen Gesetzen und Regelwerken orientiert sich die arbeitsrechtliche Arbeit?
Unsere Tätigkeit folgt exakt dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Kündigungsschutzgesetz sowie dem Betriebsverfassungsgesetz. Bei Verfahren richten wir uns nach den Prozessordnungen der Arbeitsgerichte. Zudem ziehen wir die neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts als Maßstab heran.
Wann ist eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung verpflichtend?
Bei einer verhaltensbedingten Trennung ist die vorherige Abmahnung Pflicht. Voraussetzung dafür ist eine eindeutig festgestellte Pflichtwidrigkeit des Beschäftigten. Nur bei schwerwiegenden Delikten – beispielsweise Unterschlagung oder Betrug – entfällt dieses Erfordernis. Für Ihren Einzelfall klären wir, ob die Abmahnung erforderlich war oder entbehrt werden konnte.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen
Arbeitsrechtliche Konflikte kosten Zeit, Nerven und Geld. Eine frühe Beratung durch einen Anwalt schützt vor falschen Schritten. Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, Ihre Kündigung oder Ihren Arbeitsvertrag auf alle Risiken. Arbeitgeber sichern wir durch rechtssichere Muster und Klauseln ab. Arbeitnehmer vertreten wir konsequent bei der Durchsetzung von Abfindungen und korrekten Zeugnissen. Unsere Kanzlei arbeitet digital, schnell und unkompliziert. Sie erreichen uns ohne Steifheit und Bürokratie. Wir erklären komplexe juristische Zusammenhänge verständlich. Ihre Anliegen besprechen wir auf Augenhöhe. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Fall zurück. Senden Sie uns Ihre Unterlagen. Wir übernehmen den Rest.


