Über uns – Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Bad Homburg

Was erwarten Sie von einem Anwalt, der Ihre arbeitsrechtlichen Fragen klärt? Wir glauben, dass es nicht reicht, nur Paragrafen zu zitieren und abstrakte Gutachten zu liefern. Sie brauchen jemanden, der Ihre Situation versteht, der die praktischen Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag abschätzt und der Ihnen eine klare Empfehlung gibt. Genau das ist der Anspruch von Ulrike Schmidt-Fleischer. In unserer Kanzlei in Bad Homburg betreuen wir Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte und Geschäftsführer. Von der Gestaltung eines Arbeitsvertrags über die Prüfung einer Abmahnung bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht decken wir das gesamte Spektrum des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ab. Wir arbeiten auf Augenhöhe, erklären komplexe Sachverhalte verständlich und setzen uns mit Durchsetzungskraft für Ihre Rechte ein.
Warum unsere Kanzlei für Ihr arbeitsrechtliches Anliegen die richtige Wahl ist
Unsere Beratung umfasst die Erstellung und Prüfung von Verträgen, die Begleitung bei Kündigungen, die Vertretung vor Gericht und die Unterstützung im Kollektivarbeitsrecht, stets mit dem Ziel, Ihre Interessen durchsetzungsstark und lösungsorientiert zu vertreten. Wer vor einer arbeitsrechtlichen Entscheidung steht, braucht mehr als nur juristische Theorie. Sie brauchen eine Einschätzung, die funktioniert.
Ulrike Schmidt-Fleischer bringt Praxiserfahrung aus einem internationalen Großunternehmen und von der Industrie- und Handelskammer mit. Diese Hintergrundwissen hilft uns, die Perspektive der Unternehmen zu verstehen. Wir wissen, wo die rechtlichen Fettnäpfchen lauern. Das kommt unseren Mandanten zugute.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die hohe Digitalkompetenz. Wir bereiten komplexe Sachverhalte verständlich auf und kommunizieren adressatengerecht. Juristische Themen werden bei uns schnell auf den Punkt gebracht. So wissen Sie stets, woran Sie sind.
Arbeitsvertrag erstellen und prüfen – rechtssicher von Anfang an
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gestalten Geschäftsführerverträge, überprüfen Klauseln, definieren Kündigungsfristen und sichern Ihre Gehaltsansprüche rechtssicher verbindlich ab. Ein guter Vertrag ist das Fundament jeder funktionierenden Arbeitsbeziehung. Doch was passiert, wenn eine Vorlage aus dem Internet nicht zu Ihrer Tätigkeit passt? Standardmuster enthalten oft Klauseln, die im konkreten Fall ungültig sind oder wichtige Details vergessen. Wir erstellen Arbeitsverträge, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Dabei achten wir auf die korrekte Fassung der Probezeit, die genaue Definition der Tätigkeit und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Für Arbeitgeber ist ein fehlerfreier Arbeitsvertrag entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, klare Verhältnisse zu schaffen. Das beginnt bei der rechtssicheren Gestaltung von Stellenanzeigen und endet bei der finalen Vertragsunterschrift. Wir denken voraus.
Für Arbeitnehmer ist die Prüfung eines vorgelegten Arbeitsvertrags mindestens genauso wichtig. Wir erklären Ihnen, welche Klauseln Sie unterschreiben und welche Rechte Sie dadurch möglicherweise aufgeben. Sie erhalten von uns eine klare Empfehlung. Das schafft Sicherheit.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses – wann ist eine Trennung wirksam?
Wir beraten Sie umfassend zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, prüfen die Wirksamkeit von Kündigungen, klären die Kündigungsfrist, verhandeln Abfindungen und vertreten Sie notfalls vor dem Arbeitsgericht. Eine Kündigung trifft die Betroffenen oft unvorbereitet. Doch nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Der Kündigungsschutz ist stark, insbesondere nach der Probezeit. Wir prüfen, ob die formellen Fristen eingehalten wurden und ob ein Grund vorliegt.
Häufig ist eine Kündigung nicht das Ende der Diskussion. Oft lassen sich stattdessen Abfindungen aushandeln, mit denen sich beide Seiten trennen können, ohne dass es zu einem langwierigen Verfahren kommt. Wir berechnen für Sie, ob eine Abfindung fair ist. Wir verhandeln den Betrag.
Auch für Arbeitgeber ist das Thema Kündigung mit Risiken verbunden. Eine fehlerhafte Kündigung kann zu einer Fortzahlung des Gehalts führen. Wir beraten Sie, wie Sie eine Kündigung rechtssicher vorbereiten. So minimieren Sie das Risiko einer Klage.
Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Vorteile und Nachteile abwägen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, birgt aber Risiken wie den Verlust von Kündigungsschutz, Sperrfristen beim Arbeitsamt und Nachteile bei der Abfindung, die wir für Sie rechtssicher bewerten. Oft wird Arbeitnehmern ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, verbunden mit dem Versprechen einer Abfindung. Doch wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kündigt in der Regel selbst. Das kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Wir prüfen den Vertrag.
Wir vergleichen den angebotenen Aufhebungsvertrag mit den Alternativen. Wäre es besser, eine Kündigung auszusprechen und dann vor dem Arbeitsgericht zu klagen? Oft ist das der bessere Weg. Wir zeigen Ihnen die Optionen. Sie entscheiden.
Für Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag ein Instrument, um eine Trennung ohne Streit zu erreichen. Wir stellen sicher, dass der Vertrag alle notwendigen Klauseln enthält und keine späteren Nachforderungen zulässt. Wir sichern Ihr Unternehmen ab. Das gibt Planungssicherheit.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht – Ihre Rechte konsequent durchsetzen
Wir übernehmen die vollständige Vertretung vor dem Arbeitsgericht, führen außergerichtliche Verhandlungen, bereiten Kündigungsschutzklagen vor, vertreten Sie in Einigungsstellen und setzen Ihre Gehaltsansprüche gerichtlich durch. Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, kommt es auf die Erfahrung des Anwalts an. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat eigene Regeln und eine eigene Taktik. Wir kennen die Anforderungen der Kammern in unserer Region.
Ein Gutachten vor Gericht ersetzt keine pragmatische Lösung. Wir streiten nicht um des Streitens willen. Wenn sich im Gütetermin eine faire Einigung erzielen lässt, raten wir dazu. Geht es aber ums Ganze, setzen wir uns mit aller Konsequenz für Sie ein.
Die Fristen für eine Klage sind kurz. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie oft nur drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen sofort, ob eine Klage sinnvoll ist. Wir übernehmen den Rest.
Kollektivarbeitsrecht und Betriebsratswahl – das Miteinander gestalten
Wir beraten Sie im Kollektivarbeitsrecht, begleiten Betriebsratswahlen, führen Verhandlungen mit Gewerkschaften, konzipieren Zielvereinbarungen und gestalten Betriebsvereinbarungen rechtssicher für ein funktionierendes Betriebsklima. Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretungen. Hier kommt die Erfahrung von Ulrike Schmidt-Fleischer aus der Beratung von Betriebs- und Personalräten in einem internationalen Großunternehmen voll zum Tragen.
Wir kennen die Perspektive beider Seiten. Das hilft bei Verhandlungen mit Gewerkschaften oder bei der Begleitung von Betriebsratswahlen. Wir sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. So bleiben die Ergebnisse bestandskräftig.
Auch bei der Konzeption von Zielvereinbarungen oder der Gestaltung von Kollektivvereinbarungen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir übersetzen die Interessen aller Beteiligten in rechtssichere Formulierungen. Das schafft Klarheit für die Zukunft. Wir denken mit.
Unsere Region – arbeitsrechtliche Beratung im Raum Bad Homburg und darüber hinaus
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Bad Homburg und betreut Mandanten in Friedrichsdorf, Oberursel, Kronberg im Taunus, Steinbach, Sulzbach, Königstein, Neu-Anspach, Usingen, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Mainz und Darmstadt. Wer einen Anwalt für Arbeitsrecht sucht, möchte nicht weit fahren. Unsere Kanzlei in der Seifgrundstraße in Bad Homburg ist von allen umliegenden Städten schnell zu erreichen. Wir beraten Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind. Unsere Beratung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Anliegen erfordert. Wir erklären verständlich. Wir beraten Sie pragmatisch.
Auch wenn das Arbeitsgericht in Frankfurt liegt, vertreten wir Sie dort ebenso wie vor den Gerichten in Wiesbaden oder Darmstadt. Wir kennen die örtlichen Gepflogenheiten. Das ist ein Vorteil für Sie. Wir sind nah dran.
Beratung auf Augenhöhe – wie wir mit unseren Mandanten arbeiten
Unsere Kanzlei steht für eine Beratung, die sich durch Persönlichkeit, Charakter, Know-how und einen pragmatischen Ansatz auszeichnet, bei dem wir komplexe arbeitsrechtliche Themen verständlich und mit einer gesunden Portion Humor auf den Punkt bringen. Manche Kanzleien wirken steif und unnahbar. Wir glauben, dass das nicht helfen kann. Wir arbeiten auf Augenhöhe. Wir hören zu. Wir erklären. Wir nennen die Dinge beim Namen.
Unser Ansatz ist „edutaining“ – wir verbinden juristische Präzision mit einer verständlichen Aufbereitung, die Sie in die Lage versetzt, informierte Entscheidungen zu treffen. Wir lösen nicht nur akute Probleme. Wir beraten Sie für die Zukunft. Das ist unser Anspruch.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht, und wir kommen auf Sie zu. Ehrlich teilen wir Ihnen mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen weiterhelfen können. Der Einstieg kostet Sie kaum Mühe – und wir stehen bereit.
Ob es um die Erstellung eines Arbeitsvertrags, die Prüfung einer Kündigung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht geht – wir sind Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu klären.