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Kündigung Arbeitsverhältnis Beratung – Ihre Kanzlei auf Augenhöhe

Kündigung Arbeitsverhältnis Beratung – Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag Erstellen, Geschäftsführervertrag Erstellen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Erhält ein Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben, gerät das Arbeitsverhältnis oft plötzlich ins Wanken und die Kündigungsfrist drängt. Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen fundiert zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, prüfen jede Frist und werten die Begründung rechtssicher aus. Dabei geht es um Kündigungsschutz, die genaue Schriftform sowie die richtige Unterschrift auf dem Vertrag. So wissen Sie, wo Sie rechtlich stehen. Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Rechtssichere Kündigung durch Arbeitgeber korrekt vorbereiten

Wer als Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben übergeben will, muss strenge formale Vorgaben einhalten, damit die Kündigung später vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Wir prüfen den Vertrag, klären die Kündigungsfrist und ermitteln, ob eine ordentliche oder außerordentliche Beendigung infrage kommt. Jedes Kündigungsschreiben bedarf der exakten Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Ein Muster aus dem Internet reicht selten. Eine fehlerhafte Vorlage macht die Kündigung unwirksam. Wir erstellen das Dokument rechtlich bindend.

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer rechtssicher prüfen

Wer als Beschäftigter die Kündigung bekommt, tut gut daran, vor dem Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrags zwingend anwaltliche Beratung zu suchen. Wir kontrollieren, ob der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen kommt, ob die Frist gewahrt blieb und ob die angegebene Begründung überhaupt Bestand haben kann. Befand sich der Beschäftigte noch in der Probezeit, läuft meist nur eine knappe Frist. Nach deren Ablauf untersuchen wir, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Hatte ein Betriebsrat mitzuwirken? Ohne dessen Anhörung droht unter Umständen die Nichtigkeit. Das klären wir zügig für Sie. Zusätzlich kann ein Tarifvertrag erweiterte Absicherung bieten. Wir erläutern Ihnen alle Wege.

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer rechtssicher prüfen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Aufhebungsvertrag oder Abfindung richtig verhandeln

Statt einer harten Kündigung bietet sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft der Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, der klare Rahmenbedingungen schafft. Wir beraten Arbeitgeber zur sauberen Formulierung, damit keine Risiken für Folgeschäden bleiben, und vertreten Arbeitnehmer bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindung. Die Unterschrift unter eine vorgelegte Vorlage erfolgt niemals unüberlegt. Wir prüfen den Vertrag auf versteckte Nachteile. Steht eine ordentliche Kündigung ohnehin an, heben wir die Nachteile auf. Wir verhandeln den Abfindungsbetrag. Ihr Ziel steht dabei im Fokus.

Aufhebungsvertrag oder Abfindung richtig verhandeln – Ulrike Schmidt-Fleischer

Welche Fristen und Formvorschriften gelten bei der Kündigung?

Die Frist für eine Kündigung richtet sich nach dem Vertrag, dem Gesetz und gegebenenfalls nach dem geltenden Tarifvertrag, wobei die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist. Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam. Die Unterschrift muss eigenhändig auf das Papier. Ein Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Geschieht das nicht, ist die Kündigung rechtlich nichtig. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen Arbeitgeber zudem eine Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes wahren. Die Begründung muss präzise sein. Wir behalten alle Termine im Blick. So versäumen Sie nichts.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklage

Bleibt nur der Gerichtsweg, wenn eine Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde – vor dem Arbeitsgericht setzen wir uns mit Engagement und Praxiserfahrung für Ihre Belange ein. Bei einer Kündigungsschutzklage von Arbeitnehmerseite analysieren wir sorgfältig, wie realistisch ein Erfolg ist. Unsere Kanzlei formuliert die Schriftsätze und führt Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf gleicher Ebene. Häufig wird bereits im Gütetermin eine Abfindung vereinbart. Die marktüblichen Beträge sind uns bestens bekannt. Offen sagen wir Ihnen, was Sie erwarten dürfen. Mit unserer Begleitung verhandeln Sie aus einer starken Position.

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Vertretung vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklage – Ulrike Schmidt-Fleischer

Egal ob Sie eine Kündigung aussprechen oder erhalten haben: Je früher Sie uns einschalten, desto besser lassen sich rechtliche Fehler vermeiden oder korrigieren. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und erläutern Ihnen die nächsten Schritte verständlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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